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Die LKW haben beschlossen, ab Sommer 2005 die Pflicht der Spitzensperre aller Verbraucher, die über nachstehende Programme gesperrt sind, aufzuheben.
- Programm 6 : Boiler Tagnachladung
- Programm 8 : Direktheizgerät, Sauna, Wärmepumpen etc.
- Programm 9 : Waschmaschine, Wäschetrockner
- Programm 12 : Bäckerei- und Keramiköfen
- Programm 14 : Landwirtschaftliche Verbraucher (nur bei alten Anlagen vorhanden)
All diese Programme sollen und dürfen für zukünftige Objekte nicht mehr verwendet werden, die entweder in Planung sind oder deren Schaltgerätekombinationen noch nicht erstellt sind. Selbstverständlich können bei bereits fertig gestellten Schaltgerätekombinationen auf Wunsch des Kunden oder des Installateurs die Sperr Relais und Steuerleiter wieder ausgebaut werden. Für Boiler mit Tagnachladung ist anstelle von Programm 6 die direkte Steuerphase zu verwenden.
Für den Überstromunterbrecher der Rundsteuerung (Leitungsschutzschalter oder Schmelzsicherung) haben wir ebenfalls eine neue Regelung festgelegt. Hierfür muss die Nennstromstärke zukünftig 2 A betragen.
Für bestehende Anlagen werden die Programme weiterhin unverändert geschaltet. Im Auftrag des Kunden an den Installateur kann hierfür ein geregelter Rückbau erfolgen, wobei den LKW nach Abschluss der Arbeiten durch den Installateur Meldung zu erstatten ist.
Weitere nützliche Informationen
Kontakt
Liechtensteinische Kraftwerke
Im alten Riet 17, FL-9494 Schaan
Tel. +423 236 0 111
Fax +423 236 0 112
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