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Wenn es um Sicherheit in elektrischen Installationen geht, sind wir Ihr Ansprechpartner.
Gemäss Verordnung vom 21. August 2007 über elektrische Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV) hat der Netzbetreiber folgende Aufgabe:
1. Er überwacht und prüft den Eingang der Konformitätserklärungen. Diese sind während mindestens fünf Jahren aufzubewahren.
2. Er kontrolliert stichprobenweise elektrische Installationen von Inhabern einer allgemeinen Installationsbewilligung und elektrische Installationen mit besonderem Gefährdungspotential (Spezialinstallationen). Er ordnet gegebenenfalls die zur Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen an.
Weitere Aufgaben sind:
- Beratung in Bezug auf Sicherheit in elektrischen Installationen und dem Umgang mit elektrischer Energie.
- Beratung und Betreuung der Installationsfirmen und Partner.
Weitere nützliche Informationen
Kontakt
Liechtensteinische Kraftwerke
Im alten Riet 17, FL-9494 Schaan
Tel. +423 236 0 111
Fax +423 236 0 112
Im alten Riet 17, FL-9494 Schaan
Tel. +423 236 0 111
Fax +423 236 0 112





