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Wer im Fürstentum Liechtenstein elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer ortsfeste Erzeugnisse anschliesst braucht eine Installationsbewilligung. (Niederspannungs-Installationsverordnung NIV 2007; Art. 7)
Darüber hinaus ist eine Genehmigung vom Amt für Volkswirtschaft (Fachbereich Gewerberecht) erforderlich.
Bewilligungen der LKW sind kostenpflichtig:
Darüber hinaus ist eine Genehmigung vom Amt für Volkswirtschaft (Fachbereich Gewerberecht) erforderlich.
Bewilligungen der LKW sind kostenpflichtig:
- Allgemeine Installationsbewilligung CHF 450.00 exkl. MwSt.
-
Objektbewilligung CHF 250.00 exkl. MwSt.
Für weitere Auskünfte zum Ablauf stehen Ihnen Gert Meier unter +423 236 02 80 oder gert.meier@lkw.li sowie Gottlieb Sele unter +423 236 02 78 oder gottlieb.sele@lkw.li gerne zur Verfügung.
Weitere nützliche Informationen
Kontakt
Liechtensteinische Kraftwerke
Im alten Riet 17, FL-9494 Schaan
Tel. +423 236 0 111
Fax +423 236 0 112
Im alten Riet 17, FL-9494 Schaan
Tel. +423 236 0 111
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