Installationskontrolle
Wer im Fürstentum Liechtenstein elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer ortsfeste Erzeugnisse anschliesst, braucht eine Installationsbewilligung. (Niederspannungs-Installationsverordnung NIV 2007; Art. 7)
Darüber hinaus ist eine Genehmigung vom Amt für Volkswirtschaft (Fachbereich Gewerberecht) erforderlich.
Verzeichnis Installationsbewilligungen
Wir haben für Sie eine Liste von Betrieben mit einer gültigen Installationsbewilligung zusammengestellt.
Gesuch Installationsbewilligung
Bewilligungen der LKW sind kostenpflichtig:
Formular Download
Aufgaben des Netzbetreibers
Gemäss Verordnung vom 21. August 2007 über elektrische Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV) hat der Netzbetreiber folgende Aufgaben:
1. Er überwacht und prüft den Eingang der Konformitätserklärungen. Diese sind während mindestens fünf Jahren aufzubewahren.
2. Er kontrolliert stichprobenweise elektrische Installationen von Inhabern einer allgemeinen Installationsbewilligung und elektrische Installationen mit besonderem Gefährdungspotential (Spezialinstallationen). Er ordnet gegebenenfalls die zur Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen an.
Mehr Informationen zur Konformitätserklärung und einer sicheren Elektroinstallation finden Sie unter www.elektrosicherheit.li
Weitere Aufgaben sind:
- Beratung in Bezug auf Sicherheit in elektrischen Installationen und den Umgang mit elektrischer Energie.
- Beratung und Betreuung der Installationsfirmen und Partner.
Gottlieb Sele
Leiter Installationskontrolle
T +423 236 02 78 E Bitte Javascript aktivieren!Das könnte Sie auch interessieren.
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