Damit der Strom vom Kraftwerk zu den Kundinnen und Kunden gelangt, benötigt es eine Netzinfrastruktur. Die LKW stellen diese Infrastruktur allen Produzent/innen sowie allen Verbraucher/innen in Liechtenstein zur Verfügung. Alle Strombezüger/innen bezahlen eine Gebühr für die Netzbenutzung.
Netzbenutzung
Damit der Strom vom Kraftwerk zu den Kundinnen und Kunden gelangt, benötigt es eine Netzinfrastruktur, die von den LKW zur Verfügung gestellt wird. Die Höhe der kostenpflichtigen Netzbenutzung wird vom Regulator bestimmt.
Das Stromnetz der LKW
Die LKW sind für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Umspannanlagen inklusive aller weiteren Verteilern und Leitungen, die notwendig sind, verantwortlich. Es ist kontinuierliche Arbeit notwendig, um sicherzustellen, dass die Qualität des Netzes und damit die Netzausfallsicherheit gewährleistet ist. Dies ist mit hohen Kosten für die LKW verbunden (Netzausbau, Ersatzinvestitionen, Betrieb und Unterhalt), die vollumfänglich durch die LKW getragen werden und gemäss Gesetz über Netznutzungsgebühren an die Endkunden weiterverrechnet werden müssen. Es besteht somit ein grosser Unterschied im Vergleich zum Strassenbau oder der Wasserversorgung und -entsorgung etc., die vor allem mit Steuergeldern von Land und Gemeinden finanziert werden.
Regulatorisch wird festgehalten, dass alle Strombezüger/innen und Netzbezüger/innen einen Netzbenutzungspreis entrichten müssen. Diese Einnahmen kommen zu 100 Prozent dem Netzbau und dem Netzunterhalt zugute und sind damit unerlässlich, um eine stabile Stromversorgung zu garantieren.
Liechtenstein ist bestens in das sehr zuverlässige europäische Stromsystem eingebunden. Mit vier grenzüberschreitenden Leitungen in die Schweiz und einer Anbindung nach Österreich hat die internationale Anbindung eine hohe Ausfallsicherheit. Das Verteilnetz in Liechtenstein, das von vier Umspannwerken gespeist wird, ist aufgrund des hohen Verkabelungsgrads sehr ausfallsicher.
FAQ Netznutzungsgebühren
Nein. Wer selbst Strom produziert und ins Netz einspeist, zahlt keine Gebühr für die Netzbenutzung für den ins Netz eingespeisten Strom. Das gilt auch für private Solaranlagen. Die Netzbenutzung wird nur für den Strom verrechnet, der über das Netz zum Verbrauch bezogen wird.
Es gibt nur ein Stromnetz. Die LKW haben den gesetzlichen Auftrag, das Stromnetz in Liechtenstein zu betreiben. Aus diesem Grund sind die Gebühren für die Nutzung des Netzes reguliert. Als unabhängige, staatliche Regulierungsbehörde setzt die Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) fest, welche Kosten an die Endverbraucher verrechnet werden dürfen.
Die LKW verrechnen den Kundinnen und Kunden die Nutzung des Netzes für den Transport des Stroms. Je nach Spannungsebene, an der Sie ans Stromnetz angeschlossen sind, und je nach Bezugsprofil weisen die LKW Ihnen einen Tarif zu. Der Tarif bestimmt, wie die LKW die Netzbenutzung an die Strombezüger/innen verrechnen. Siehe Netznutzung Preisblatt ab 1.1.2024
Der Grund für die Erhöhung der Netzbenutzungsgebühren liegt hauptsächlich an den gestiegenen Kosten in der Schweiz, die 1:1 an die LKW weiterverrechnet werden. Das Liechtensteiner Stromnetz ist im Verbund der Swissgrid integriert. Swissgrid ist der Schweizer Netzbetreiber. Über den bestehenden Zollvertrag mit der Schweiz ist Liechtenstein dazu verpflichtet, alle Massnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung mitzutragen. Wesentliche Treiber für die Kostensteigerung in der Schweiz sind der Aufbau einer Winterreserve, höhere Kosten für Systemdienstleistungen sowie gestiegene Preise zur Deckung von Netzverlusten. Ein deutlich kleinerer Teil der Kostensteigerungen, wie beispielsweise höhere Unterhalts- und Reparaturaufwendungen, fallen bei den LKW an. Hier sind vor allem höhere Bau- und Materialkosten Kostentreiber. Zudem sinkt der Netzabsatz mit zunehmendem Eigenverbrauch des PV-Stroms.
Der Bundesrat hat im Herbst 2022 aufgrund der drohenden Energiemangellage beschlossen, eine Winterreserve in der Schweiz aufzubauen, die entsprechende Kostenfolgen hat. Die Winterreserve ist eine Art Versicherung, damit auch im späten Winter noch Strom produziert werden kann. Die Winterreserve setzt sich aus Kosten für Wasser, das in den Speicherseen zurückgehalten wird und einem eigens errichteten Notgaskraftwerk zusammen. Beide Massnahmen verursachen hohe Kosten, die auf Beschluss des Bundesrates durch die Swissgrid an alle Kunden verrechnet wird.
Systemdienstleistungen dienen dazu, die Energieversorgung zu gewährleisten und für einen ständigen Ausgleich zwischen Verbrauch und Produktion zu sorgen. Die Kosten dafür sind ebenfalls gestiegen. Die ist u.a. auch auf die immer grösser werdende Menge an nicht planbarer Einspeisung ins Netz (PV- und Windstrom) zurückzuführen.
Netzverluste sind physikalische Verluste, die bei der Übertragung von Energie entstehen (z.B. Wärmeverluste). Diese Verluste müssen gedeckt werden. Die Kosten zur Deckung von Netzverlusten, die die LKW an den Strombörsen beschaffen müssen, haben sich ebenfalls erhöht.
Liechtenstein hat einen freien, liberalisierter Strommarkt. Jede Person kann sich den Energie- bzw. Stromlieferanten selbst aussuchen. Die Gebühren für die Netzbenutzung hingegen werden für die Nutzung der Stromleitungen und der Infrastruktur erhoben. Diese sind reguliert und werden von der Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) festgelegt.
Die Kommission für Energiemarktaufsicht ist eine von der Regierung errichtete Regulierungsbehörde, die den Elektrizitäts- und den Erdgasmarkt überwacht. Sie kann alle Massnahmen treffen, die zur Marktaufsicht nach Massgabe des Staatsvertragsrechts, insbesondere des EWR-Rechts, erforderlich sind. Zudem berät sie die Regierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Elektrizitäts-, Erdgas- und Energiepolitik. Ihre Aufgaben sind im Gesetz über den Elektrizitätsmarkt (EMG), LGBl. 2002 Nr. 144, und im Gesetz über den Erdgasmarkt (GMG), LGBl. 2003 Nr. 218, aufgeführt. Die EMK genehmigt insbesondere die Netzbenutzungspreise (Durchleitungspreise) und die Bedingungen für die Einspeisung aus Erzeugungsanlagen, entscheidet über die Verweigerung des Zugangs zu liechtensteinischen Strom- und Gas-Netzen und übernimmt die Schlichtung von Streitfällen. Sie erlässt bei Bedarf Richtlinien für eine transparente, nichtdiskriminierende und kostenorientierte Berechnung der Preise.
Energiemarktgesetz: https://www.gesetze.li/konso/2002144000
Nein, die Netzbenutzungsgebühren haben nichts mit den Strompreisen zu tun. Die Gebühren für die Netzbenutzung werden für die Nutzung der Stromleitungen und der Infrastruktur erhoben. Diese sind reguliert und werden von der Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) festgelegt.
Einen Überblick über Preise für Strom und Netzbenutzung in der Schweiz finden Sie hier: Strompreise Schweiz (admin.ch)
Die Netzbenutzungsgebühren sind vor allem von der Komplexität des Netzausbaus in Kombination mit der Siedlungsdichte abhängig. Städte mit einer hohen Anschlussdichte haben in der Regel tiefere Netznutzungspreise als ländliche Regionen. Die Preise in Liechtenstein sind vergleichsweise tief und eher auf dem Niveau von mittelgrossen Städten wie Buchs, Chur und St. Gallen.
Strompreise (nur Energie, ohne Netznutzung und Abgaben) setzen sich aus einem Mix aus Eigenproduktion, Langfristverträgen, Börsengeschäften und Beteiligungen zusammen.
Alles rund um die Stromrechnung finden Sie hier: LKW - Rechnungen
Die Stromrechnung einfach erklärt:
Mehr erfahrenStromkundendienst
Montag bis Donnerstag
07.30 – 11.45 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr
Freitag
07.30 – 11.45 Uhr und 13.00 – 16.30 Uhr
T +423 236 02 02
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