Netznutzung

Der Netznutzungspreis, auch als Netznutzungstarif bekannt, ist eine Gebühr, die Verbraucher für die Nutzung des elektrischen Verteilnetzes zahlen. Er deckt die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Infrastruktur und sorgt dafür, dass das Netz zuverlässig funktioniert. Der Netznutzungspreis ist somit eine wichtige Grundlage für eine sichere und stabile Energieversorgung, die zukünftige Erweiterungen ermöglicht.

Durch die Energiewende und den Ausbau von Photovoltaikanlagen sind die Produktionsspitzen angestiegen und verlaufen unregelmässiger. Zudem haben die Zunahme der Elektromobilität und der Ausbau von Wärmepumpen zu einem höheren Stromverbrauch und höheren Leistungsspitzen geführt, was besonders im Winter zu einer angespannteren Stromsituation beiträgt. Diese Entwicklung wird den Sommerüberschuss und Wintermangel in Zukunft weiter verstärken.

In den Netznutzungspreise wird diese Entwicklung seit Anfang 2025 berücksichtigt. Netznutzer sollen dazu motiviert werden, ihren Verbrauch besser zu steuern und Lastspitzen zu vermeiden. Das führt zu einer gleichmässigeren Auslastung des Verteilnetzes und trägt zu einer ausgewogeneren Verteilung der Netzkosten bei.

Zusätzlich ist bei Kunden mit einem Jahresbezug ab 15'000 kWh (Tarifjahr 2026: 10'000 kWh) oder Rücklieferung ein Leistungspreis eingeführt worden. Dadurch soll der Anreiz geschaffen werden, die Netzauslastung durch hohe Leistungsspitzen zu vermeiden. Netznutzer sollen dazu motiviert werden, ihren Verbrauch besser zu steuern und Lastspitzen zu vermeiden, was zu einer gleichmässigeren Auslastung des Verteilnetzes führt. Bei Kunden mit einem Jahresbezug bis 10'000 kWh ohne Rücklieferung wird ab dem 1.1.2026 aus technischen Gründen anstatt des Leistungspreises ein Grundpreis angewendet.

Kundengruppen

Kunden ohne Rücklieferung und limitiertem Jahresbezug (Kundengruppe 1): Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene, ohne einer Rücklieferung von Strom ins öffentliche Netz und einem jährlichen Strombezug von unter:

  • 15'000 kWh (bis 31.12.2025)
  • 10'000 kWh (ab 1.1.2026)

Kunden mit Rücklieferung oder einem Jahresbezug über Schwellenwert (Kundengruppe 2): Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene, mit einer Rücklieferung von Strom ins öffentliche Netz bzw. einer Energieerzeugungsanlage oder einem jährlichen Strombezug von über:

  • 15'000 kWh (bis 31.12.2025)
  • 10'000 kWh (ab 1.1.2026)

Kunden mit Direktleitung (Kundengruppe 3): Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene und für Kunden, die Beiträge an den Direktleitungsbau entrichtet haben.

Kunden mit Anschluss auf Mittelspannung (Kundengruppe 4): Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Mittelspannungsebene.

Öffentliche Beleuchtung (Kundengruppe 5): Diese Netznutzungspreise gelten für den Anschluss der öffentlichen Beleuchtung mit einem Netzanschluss auf der Niederspannungsebene. Das Netz der öffentlichen Beleuchtung selbst ist nicht Teil des Verteilnetzes.

Pauschalanlagen (Kundengruppe 6): Diese Netznutzungspreise gelten für Pauschalanlagen mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene. Pauschalanlagen sind beispielsweise beheizbare Verkehrsspiegel, beleuchtete Signalisation, Lichtsignalanlagen, Verkehrszähler, Verstärkerkabinen usw. ohne eigene Messanlage. Über die Anwendung dieses Tarifs entscheiden die LKW.

Temporäre Anlagen (Kundengruppe 7): Diese Netznutzungspreise gelten für den Betrieb von temporären Anlagen für Bauprovisorien und für Anlässe (Feste, Schausteller etc.) mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene.

Ersatzversorgung (Kundengruppe 8): Verfügen Kunden mit einem bestehenden Netzzugang im Verteilnetz der LKW über keinen gültigen Energieliefervertrag bzw. der Energielieferant fällt aus oder die Kunden können keiner Bilanzgruppe zugeordnet werden, versorgen die LKW diese Kunden vorübergehend im Sinne einer Ersatzversorgung.

Befreiung der Netznutzung (Kundengruppe 9): Energieerzeuger zahlen keine Netznutzung für ins Verteilnetz eingespeisten Strom. Ebenso sind Betreiber von der Netznutzung befreit, wenn ein Elektrizitätsbezug aus dem Verteilnetz für den Eigenbedarf von Kraftwerken, für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken sowie für Batteriespeicher ohne Endverbrauch erfolgt. Das Netznutzungsentgelt für die Kundengruppe entfällt, sofern die Ein- und Ausspeisung in das öffentliche Netz am selben Ort erfolgt. Es sind einzig die anwendbaren Preise für die Messstelle zu entrichten.

Gebühren und Dienstleistungen

Für die Rechnungsstellung, das Messwesen oder andere Dienstleistungen können Gebühren anfallen.

Technische Betriebliche Bestimmungen (TBB)

Die LKW als Netzbetreiber gewährleisten unter Anwendung der „Technischen Betrieblichen Bestimmungen" (TBB) den Betrieb, die Wartung sowie den Ausbau ihres Netzes und der Verbindungsleitungen mit anderen Netzen, einschliesslich der Schaffung zusätzlicher Ein- und Ausspeisepunkte.

Die TBB enthalten zusätzlich zu den verschiedenen Rechtsgrundlagen und Normen auch die weiteren technischen Vorschriften, welche die Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb der an das Netz angeschlossenen Anlagen festlegen.

Stromkundendienst

Montag bis Donnerstag
08.00 – 11.45 Uhr und
13.30 – 17.00 Uhr

Freitag
08.00 – 11.45 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr


T +423 236 02 02
Bitte Javascript aktivieren!

Ihre Ansprechspersonen

Gloria Zimmermann

Claudia Schlegel

Dagmar Beck

Lara Karakoc

Das könnte Sie auch interessieren.

FAQ Netznutzung

Der Netznutzungspreis ist die Gebühr, die Verbraucher für die Nutzung des Verteilnetzes zahlen.

Mehr erfahren

Photovoltaik

Sonnenstrahlen in elektrische Energie umwandeln – ohne Abfall, ohne Lärm und ohne Abgase.

Mehr erfahren

Kraftwerke & Anlagen

Die LKW setzen wenn möglich auf erneuerbare Energie aus Wasserkraft- und Photovoltaikanlagen.

Mehr erfahren
nachOben